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Satzung Seite 2

Satzung Seite 1

§ 7

Tritt ein Mitglied aus, ohne dass der Club aufgelöst wird, erlischt jeder Anspruch aus der Clubkasse. Die Ansprüche aus der Sparkasse der Kegler sowie dem Sondersparen der Kegler werden selbstverständlich ausbezahlt.

§ 8

Der Kegelclub gilt als aufgelöst, wenn sich die Mehrheit hierzu entschließt. Das Guthaben wird zu gleichen Teilen ausgezahlt.

§ 9

Das Startgeld beträgt für jeden planmäßigen Kegelabend 21,00 €. Fehlende Mitglieder zahlen den Betrag in Höhe von 21,00 € zuzüglich dem Durchschnitt der an diesem Kegelabend verlorenen Spiele und Strafen.

§ 10

Fehlt ein Mitglied bei einem Kegelabend unentschuldigt, wird dies mit einer Strafe von 3,00 € geahndet.

§ 11

Bei vergessenen Turnschuhen wird ein Bußgeld in Höhe von 3,00 € ausgesprochen.

§ 12

Gastkegler haben 3,00 € als Startgeld zuzüglich ihrer Strafen zu zahlen. Höchstbetrag incl. Startgeld 15,00 €.

§ 13

Die Schulden eines Mitgliedes in der Vereinskasse dürfen 90,00 € nicht überschreiten.

 

Satzung Seite 3

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