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Satzung Seite 5

Satzung Seite 4

 

§ 25

Folgende Ämter sind je Kegelsaison zu vergeben (siehe aktuellem Anhang A), welcher jährlich neu zu erstellen ist.

Präsident und stellvertretenden Präsident

Kassenwart und stellvertretenden. Kassenwart

Schriftführer und stellvertretenden Schriftführer

Die Ämter sind folgendermaßen bis zur nächsten Kegeltour vergeben :

 

 

 

 

Präsident

Christian Hübner (Hübi)

 

 

stellvertr. Präsident

Stefan Feldbusch (Buschi)

 

 

 

 

Kassenwart

Peter Tyrann

 

stellvertr. Kassenwart

Stefan Weiss (Miami)

 

 

 

 

Schriftführer

Frank Fissenewert (Fissi)

 

stellvertr. Schriftführer

Stefan Weiss (Miami)

 

 

§ 26

Die Kegelkasse setzt sich wie folgt zusammen : Clubkasse, Sparkasse der Kegler, Sondersparen. Jeder Kegler bezahlt pro Kegelabend einen Pauschalbetrag von 45 €. Von diesem Pauschalbetrag wird zum einen das Startgeld von z.Zt. 21,- € sowie die Strafen und verlorene Spiele abgezogen. Diese Summe die sich aus dem Startgeld, Strafen, Zinsen und verlorene Spiele zusammensetzt geht in die Clubkasse. Von der Clubkasse wird die Kegelbahn am Kegelabend bezahlt, sowie die anstehende Kegeltour (Übernachtung, Frühstück, Kegelbahn, Fahrt). Sollte nach Bezahlung der Kegeltour noch eine kleine Restsumme in der Clubkasse sein, wird diese nicht komplett aufgelöst, sondern bleibt bestehen. Die Differenz aus dem Pauschalbetrag und der Summe für die Clubkasse geht in die Sparkasse der Kegler. Diese Kasse wird für jeden einzelnen Kegler geführt, d.h., wenn das Kegeljahr herum ist und wir auf Kegeltour fahren, bekommt jeder Kegler seinen angesparten Anteil ausbezahlt. Diese Kasse wird komplett aufgelöst und im nächsten Kegeljahr neu angelegt. Jeder Kegler hat die Möglichkeit an jedem Kegelabend in die Kasse Sondersparen ein zu bezahlen. Sondersparen ist eine zusätzliche Kasse, diese Kasse wird ebenfalls für jeden einzelnen Kegler geführt. Wenn das Kegeljahr herum ist, und wir auf Kegeltour fahren, bekommt jeder Kegler seinen angesparten Anteil ausbezahlt. Jedem Kegler ist hier aber freigestellt den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag stehen zu lassen und das mit in die nächste Kegelsaison zu nehmen.

 

§ 27

Das “Sparschwein“ wird jeden Kegelabend gefüttert. In diese separate Kasse kommt ein Pauschalbetrag von 5,00 € für gegebene Runden. Alle Sonderstrafen, die nichts direkt mit dem Kegeln zu tun haben (z.B. Kette vergessen, zu spät kommen, etc.) werden in diese Kasse einbezahlt. Diese Kasse wird vor der Kegeltour geplündert und das Geld kann für Proviant und Getränke während der Kegeltour, etc. verwendet werden. Dies wird gemeinschaftlich festgelegt.

 

§ 28

Die Königspartie findet jeden Kegelabend statt. Jedes Kegeljahr ist eine neue Königspartie zu erstellen. Die 6 Bilder der neuen Königspartie werden von zwei ausgelosten Kegelbrüdern bestimmt und den Kegelbrüdern vorgestellt. Damit hier eine Rotation entsteht, nehmen die zuvor schon gezogenen Kegelbrüder in den nächsten Jahren nicht am Losverfahren teil, bis alle Kegelbrüder einmal die Königspartie aufgestellt haben. Die Königspartie ist dann für eine Kegelsaison gültig. Insgesamt werden 6 verschiedene Bilder gestellt, welche weg gekegelt werden müssen. Wie viele Würfe man je Bild hat, wird ebenfalls von den beiden gezogenen Kegelbrüdern vorgegeben. Bild 6 sollte bei jeder Königspartie fest stehen bleiben. Die erzielten Holz werden zusammen addiert. Somit hat man einen Kegelabendkönig und einen Jahreskönig. Die jeweils erzielten Holz von jedem Kegler an jedem Kegelabend werden zur Gesamtsumme addiert und daraus ergibt sich der Kegelkönig. Die Königspartie ist mit 3,00 € angesetzt, d.h. alle außer der Kegelabendkönig müssen dies als verlorenes Spiel bezahlen. Sollte es am Abend mehr als einen Gewinner geben, dann muss dieses durch ein Stechen (2 Wurf Abräumen) entschieden werden. Der Verlierer aus dem Stechen muss keine Strafe bezahlen. Vor Beginn der Königspartie muß die Königskette vom noch amtierenden König gut sichtbar auf der Kegelbahn aufgehängt werden. Sollte am letztem Kegelabend der Saison bei einem oder mehreren Kegelbrüder Punktgleichheit herrschen so entscheidet in erster Instanz die Häufigkeit der Abendkönigstitel, sollte auch dies ausgeglichen sein, gibt es in diesem Jahr zwei Jahreskönige. Sobald die Königspartie eingeläutet wurde darf die Kegelbahn nicht mehr zum Rauchen verlassen werden.

 

§ 29

Es existiert eine Königskette, die an jedem Kegelabend an den Kegelabendkönig verliehen wird. Beim nächsten Kegelabend muss der Kegelabendkönig des letzten Kegelabends die Kette wieder mitbringen und tragen bis ein neuer Kegelabendkönig gefunden wurde.

 

§ 30

Ebenfalls existiert eine Pudelmütze, die an den Pudelkönig des Kegelabends verliehen wird. Die Pudelmütze muss beim nächsten Kegelabend den ganzen Abend auf der Kegelbahn getragen werden.

 

Duisburg, den 08. November 2019 (letzte Änderungen)

______________________________ ______________________________

Michael Brune                           Stefan Feldbusch

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Frank Fissenewert                   Christian Hübner

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Mario Schultz                             Peter Tyrann

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Uwe Tyrann                               Stefan Weiss

 

Letzte vorgenommene Anpassungen vom 28.08.2009

§ 9 Erhöhung des Startgeldes für Mitglieder von 11,- € auf 14,- €

§ 13 Anpassung der maximalen Schuldenhöhe von 60,- € auf 70,- €

§ 26 Anpassung der Pauschalbetrag wird auf 35,- € festgelegt.

 

Letzte vorgenommene Anpassungen vom 23.10.2010

§ 12 Gastkegler zahlen ein Startgeld von 3,00 € zzgl. der verlorenen Strafen. Höchstbetrag incl. Startgeld 15,00 €.

§ 28 Die neue Königspartie wird ab der Kegelsaison 2011/2012 nicht mehr vom König und Unterkönig bestimmt, damit eine Rotation entsteht werden jedes Jahr zwei Kegelbrüder ausgelost. Die Kegelbrüder, die schon ausgelost wurden, fallen in den nächsten Jahren aus dem Topf, bis jeder einmal dran war.

 

Letzte vorgenommene Anpassungen vom 13.10.2013

§ 2 Der gemeinsame Kegelabend findet alle vier Wochen Freitags ab 20.00 Uhr in einer von allen bestimmten Lokalität statt und endet gegen 23.00 Uhr. Die Lokalität kann nur mit Zustimmung der Mehrheit gewechselt werden.

§ 28 Sollte am letztem Kegelabend der Saison bei einem oder mehreren Kegelbrüder Punktgleichheit herrschen so entscheidet in erster Instanz die Häufigkeit der Abendkönigstitel, sollte auch dies ausgeglichen sein, gibt es in diesem Jahr zwei Jahreskönige.

 

Letzte vorgenommene Anpassungen vom 08.11.2019

§ 9 Das Startgeld wurde von 16,00 € auf 21,00 € erhöht.

§ 13 Die Schulden eines Mitglieds dürfen statt 80,00 € nun 90,00 € betragen.

§ 26 Der zu zahlende Pauschalbetrag beträgt nun 45,00 € je Kegelabend.

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